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Allgemeine Geschäftsbedingung 

 

1. Geltungsbereich

 

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der Exponential Innovation Institute GmbH (AGB).

 

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis (alle Angebote und Leistungen) zwischen dem Kunden und der Exponential Innovation Institute GmbH, nachfolgend EXII genannt, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung abschließend.

 

1.2 Kunde ist: der Teilnehmer an den von EXII durchgeführten Präsenz- und Online-Formaten, derjenige, der die Teilnahme an den Präsenz- und Online-Formaten für Dritte bucht, Beratungsleistungen im Rahmen eines Angebots akzeptiert, Informations-Produkte auf www.exiii.eu bestellt und der Käufer von Waren. 

 

1.3 Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) - im Folgenden: "Kunde".

 

1.4 Entgegenstehende Einkaufs-, Bestell- oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn der Kunde auf sie verweist und EXII ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

 

2. Angebot an Dienstleistungen

 

2.1 EXII bietet an ausgewählten Veranstaltungsorten im In- und Ausland Präsenz- und Online-Formate an, über die sich der Kunde unter www.exii.eu informieren und zum Teil auch buchen kann.

 

2.2 Online-Formate sind:

Online-Kurse

Webinare

Fernmoderation

Fern-Coaching

Informationsprodukte

Livestreams

Beratungsgespräche

 

2.3 Präsenzformate sind:

Beratung

Keynotes

Seminare

Workshops

Sprints

Schulungen

Fieldtrips

Retreats

 

2.4 Einige Präsenzformate können in Absprache mit dem Auftraggeber auch als Online-Formate durchgeführt werden.

 

2.5 Gutscheine: Diese AGB gelten sinngemäß auch für den Erwerb von Gutscheinen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

2.6 Leistungsbeschreibungen auf der Website www.exxi.eu stellen kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.

 

3. Auftragnehmer

 

3.1. ist der Vertragspartner des Kunden, auch für Aufträge auf www.exii.eu:

Exponential Innovation Institute GmbH

Leibnizstr. 16

22089 Hamburg

Handelsregister: HRB 170057

Registergericht: Amtsgericht Hamburg

 

vertreten durch den Inhaber / Geschäftsführer: Dr. Uve Samuels

 

Telefon: +49 172 4029221

E-Mail: us@exii.eu

Startseite: www.exii.eu

 

4. Vertragsgegenstand

 

4.1 Der Umfang der von EXII zu erbringenden Leistungen (im Folgenden: Vertragsgegenstand) wird in den Beschreibungen auf www.exii.eu, im Angebot, in E-Mails oder in der Auftragsbestätigung von EXII in Textform beschrieben oder in einem Vertrag in Textform festgelegt. Alle vorgenannten Dokumente sind Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Dienstleistungsvertrages.

 

4.2 EXII erbringt keine Gesundheits-, Rechts- oder Steuerberatung. Des Weiteren erbringt EXII keine Leistungen im Sinne eines Reiseveranstalters oder Reisevermittlers. Hierfür werden auf Wunsch und in Absprache mit dem Kunden geeignete Dienstleistungspartner eingeschaltet.

 

4.3 EXII bestimmt Zeit, Ort und Verfahren für die Erbringung der Leistungen.

 

5. Leistungsumfang, Ort und Meldepflicht

 

5.1 Der Umfang der vertraglichen Verpflichtungen ergibt sich aus der Bestellung des Kunden, der schriftlichen Auftragsbestätigung und/oder sonstigen Leistungsbeschreibungen von EXII.

 

5.2 Die Leistungen von EXII gelten als erfüllt und abgenommen, wenn die Online- oder Face-to-Face-Formate durchgeführt werden und der Kunde nicht unverzüglich Einwände erhebt. Auf die Umsetzung der Ergebnisse kommt es nicht an.

 

5.3 Ereignisse höherer Gewalt, die EXII die Leistung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, sowie Hindernisse, die auf mangelnde Mitwirkung des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen oder Dienstleister zurückzuführen sind, berechtigen EXII, die Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe und ähnliche Umstände gleich, wenn sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich über das Eintreten informieren.

 

6. Termine

 

6.1 Die Termine für Online-Formate werden zwischen EXII und dem Kunden vereinbart, sofern auf der Plattform www.exii.eu nichts anderes beschrieben wird.

 

6.2 Für die Abwicklung der Präsenzformate wird ein Zeitplan erstellt, der für beide Parteien verbindlich ist.

 

6.3 Etwaige Abweichungen sind innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich mitzuteilen.

 

6.4 Bei Terminverschiebungen durch den Kunden oder durch Dritte verschieben sich automatisch auch die für EXII relevanten Fristen. EXII behält sich in diesem Fall das Recht vor, einen neuen Terminplan zu erstellen, um die Ressourcenplanung anzupassen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.


 

7. Zustandekommen des Vertrages

 

7.1 Bei Beratungsdienstleistungen außerhalb der Online-Angbote auf www.exii.eu kommt der Vertrag durch die Bestätigung des Angebotes zustande.

 

7.2 Bei Online-Angeboten wie Informationsprodukten, kostenpflichtigen Beratungsgespräche, welche auf www.exii.eu vereinbart wurden, sowie andere Beartungsleistungen, die über die www.exii.eu abgeschlossen werden gilt: 

 

Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen.

Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail.


 

7.3 In unserem Shop stehen Ihnen hierfür grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:

 

SEPA-Lastschriftverfahren

Mit Abgabe der Bestellung erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung werden wir Sie mindestens einen Bankgeschäftstag im Voraus informieren (sog. Prenotification). Ein Bankgeschäftstag ist jeder Werktag mit Ausnahme von Samstagen, bundeseinheitlichen gesetzlichen Feiertagen sowie der 24. Und 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Kontobelastung erfolgt vor Versand der Ware.

 

PayPal

Um den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A, 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg („PayPal“) bezahlen zu können, müssen Sie bei PayPal registriert sein, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie im Bestellvorgang.

PayPal kann registrierten und nach eigenen Kriterien ausgewählten PayPal-Kunden weitere Zahlungsmodalitäten im Kundenkonto anbieten. Auf das Anbieten dieser Modalitäten haben wir allerdings keinen Einfluss; weitere individuell angebotene Zahlungsmodalitäten betreffen Ihr Rechtsverhältnis mit PayPal. Weitere Informationen hierzu finden Sie in Ihrem PayPal-Konto.

Sofort by Klarna

Um den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister Sofort GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München bezahlen zu können, müssen Sie über ein für Online-Banking freigeschaltetes Bankkonto verfügen, sich entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Ihr Konto wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung belastet. Weitere Hinweise erhalten Sie im Bestellvorgang.

 

Apple Pay

Um den Rechnungsbetrag über den Zahlungsdienstleister Apple Inc., One Apple Park Way, Cupertino, CA 95014, USA („Apple“) bezahlen zu können, müssen Sie den Browser „Safari“ nutzen, bei Apple registriert sein, die Funktion Apple Pay aktiviert haben, sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar nach Abgabe der Bestellung durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie im Bestellvorgang.

 

Klarna

In Zusammenarbeit mit dem Zahlungsdienstleister Klarna Bank AB (publ.), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden („Klarna“) bieten wir Ihnen die nachfolgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung über Klarna ist nur für Verbraucher verfügbar. Sofern nachfolgend nichts anderes geregelt ist, setzt die Zahlung über Klarna eine erfolgreiche Adress- und Bonitätsprüfung voraus und sie erfolgt direkt an Klarna. Weitere Hinweise erhalten Sie bei der jeweiligen Zahlungsoption und im Bestellprozess.

Klarna Kreditkarte

Im Bestellprozess geben Sie Ihre Kreditkartendaten an. Ihre Karte wird durch Klarna unmittelbar nach Abgabe der Bestellung belastet. Eine Adress- und Bonitätsprüfung findet nicht statt.

Klarna Lastschrift

Sie erteilen Klarna ein SEPA-Lastschriftmandat. Über das Datum der Kontobelastung wird Sie Klarna informieren (sog. Prenotification). Die Kontobelastung erfolgt nach Versand der Ware.

 

7.4 Das Schweigen von EXII auf nachträgliche Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche gilt als Ablehnung.

 

8. Mitwirkung des Kunden, erforderliche Unterlagen und Informationen

 

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, EXII nach besten Kräften im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zu unterstützen.

 

8.2 Bei Präsenzformaten wird der Kunde auf Verlangen von EXII in seiner Betriebssphäre alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages erforderlichen Voraussetzungen schaffen; insbesondere wird der Kunde alle für die Durchführung des Auftrages notwendigen und bedeutsamen Unterlagen, Informationen, Daten, Materialien, Technik, Bilder und Räumlichkeiten rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung stellen.

 

8.3 Der Kunde hat EXII unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die im Zuge der Ausführung im Präsenz- oder Online-Format eintreten und die Abwicklung wesentlich beeinflussen können.

8.4 Auf Verlangen von EXII wird der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie der von ihm gemachten Angaben und mündlichen Erklärungen schriftlich bestätigen.

 

8.5 Der Kunde darf ohne Zustimmung von EXII keine anderen Dienstleister im Zusammenhang mit diesem Auftrag einschalten oder beauftragen.

 

8.6 Entstehen EXII durch die vom Kunden beauftragten Dritten/Dienstleister Verzögerungen oder Mehraufwand bei der Ausführung des Auftrages, so geht dies zu Lasten des Kunden.

 

8.7 Die hierdurch entstehenden Mehrkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

9. Subunternehmer / Dritte / Vertretung

 

9.1 Soweit nicht anders vereinbart, kann sich EXII zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen qualifizierter Dritter (z.B. Subunternehmen, Freelancer, Agenturen) bedienen.

 

9.2 EXII kann jederzeit eine Vertretung bestellen (z.B. bei Abwesenheit durch Krankheit, höhere Gewalt).

9.3 Die Einbindung weiterer Berater in einem laufenden Projekt ist von EXII schriftlich zuzustimmen.

 

10. Wettbewerb

 

10.1 EXII darf auch für andere Auftraggeber im gleichen Beratungsschwerpunkt, in den gleichen Branchen und für die gleichen Leistungen tätig werden.

 

10.2 Der Kunde verpflichtet sich, vor Ablauf von 24 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit keine Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter von EXII im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages einzustellen oder zu beschäftigen.

 

11. Vergütung

 

11.1 Die Höhe der Vergütung und des Aufwendungsersatzes wird in der Auftragsbestätigung/im Vertrag vereinbart. Die genannten Beträge verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

11.2 Etwaige Fremdkosten, Spesen und Auslagen sind EXII vom Kunden gegen Vorlage der entsprechenden Belege gesondert zu ersetzen.

 

11.4 EXII kann angemessene Vorschüsse auf die Vergütung und Auslagen verlangen.

 

11.5 EXII kann jederzeit auch Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen stellen.

 

11.6 Ändert der Kunde Aufträge, Arbeiten, Pläne und dergleichen oder ändert er die Bedingungen für die Leistungserbringung, so hat der Kunde EXII alle dadurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen und EXII von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen.

 

11.7 Mit der Auftragsannahme erfolgt eine erste Rate von 50 Prozent der Auftragssumme. Zusätzlich werden die Kosten für Fremdleistungen mit einer ersten Abschlagszahlung in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage. Ein Verzug kann unverzüglich zu Stornierung des Auftrages durch EXII führen.

Eine Rückzahlung der Anzahlung bei Kündigung des Auftrages oder Verschiebung des Termins durch den Auftraggeber ist nicht möglich.

 

11.8 Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

 

12. Reisekosten und Nebenkosten

 

12.1 Reisekosten sind alle zusätzlichen Kosten, die unmittelbar durch eine Geschäftsreise verursacht werden.

 

12.2 Dazu gehören Reisekosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Nebenkosten.

 

12.3 Die Reisekosten werden zusätzlich wie folgt berechnet, gegebenenfalls nach Beleg:

Reisezeit: bis 1 Stunde und innerhalb Hamburgs: kostenlos, ab 1 Stunde und außerhalb Hamburgs: jede weitere angefangene Stunde wird mit 50 % des vereinbarten Stunden Honorars zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

Flug: innerhalb Deutschlands: Premium Economy (flexible Umbuchung möglich), im Ausland: Business Class (flexible Umbuchung möglich).

Bahn: 1. Klasse mit Bahncard (flexible Zugnutzung)

Taxi:

Mietwagen: mindestens Mittelklasse, alle Versicherungen, Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung, Tank- und Parkgebühren laut Beleg.

Fahrten mit dem eigenen Auto: 0,60 EUR pro Kilometer, Tank- und Parkgebühren laut Quittung.

Übernachtung in einem Hotel der gehobenen Mittelklasse (mind. 4 Sterne) inklusive Frühstück. Bei Präsenz Formaten erfolgt die Anreise bereits am Vortag - daher ist eine Übernachtung erforderlich, die vom Auftraggeber übernommen wird.

Verpflegungsmehraufwand im In- und Ausland, sofern keine Verpflegung durch den Kunden gestellt wird, ist EXII vom Kunden nach den jeweils gültigen steuerlichen Pauschalsätzen zu ersetzen.

 

12.4 Die Beschaffung von Datenmaterial, Literatur, Studien, etc. wird dem Kunden nach Absprache und Eingang in Rechnung gestellt.


 

13. Zahlungsbedingungen

 

13.1 Sofern sich aus dem Angebot/der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind Zahlungen innerhalb von 15 Werktagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

 

13.2 Die Parteien vereinbaren, dass die Abrechnung in jedem Fall am dritten Werktag nach Versand als zugegangen gilt.

 

13.3 Der Kunde kommt mit einer Mahnung von EXII oder bei kalendermäßiger Bestimmung der Zahlungsfrist mit der Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug.

13.4 EXII ist berechtigt, vom Verzugszeitpunkt an Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

 

13.5 Soweit es sich um Warenlieferungen handelt, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von EXII.

 

14 Widerrufsrecht

 

Widerrufsrecht für Verbraucher - Widerrufsbelehrung:

 

Ist der Kunde Verbraucher (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Abschluss des Vertrages.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Widerrufsbelehrung für digitale Inhalte:

Information über das Widerrufsrecht für Verbraucher bei der Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (z.B. Online-Kurse, E-Book, Software-Download).

 

Ausschluss oder vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechtes:

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn EXII mit der Ausführung des Vertrages erst begonnen hat, nachdem der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung hierzu erteilt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung des Vertrages durch EXII verliert.

EXII weist darauf hin, dass EXII das Zustandekommen des Vertrages von der vorgenannten Zustimmung und Bestätigung abhängig machen kann.

 

Der Widerruf ist zu richten an:

Exponential Innovation Institute GmbH

Leibnizstr. 16

22089 Hamburg

Handelsregister: HRB 170057

Registergericht: Amtsgericht Hamburg

 

vertreten durch den Inhaber/Geschäftsführer: Dr. Uve Samuels

 

Telefon: +49 172 4029221

E-Mail: us@exii.eu

Startseite: www.exii.eu

 

 

Muster-Widerrufsformular:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag

abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / Bezug der folgenden Dienstleistungen (*).

Bestellt am (*) / erhalten am (*).

Name des/der Verbraucher(s).

Unterschrift des/der Verbraucher(s)

(nur bei Mitteilung auf Papier).

Datum.

______________________________________________

(*) Bitte streichen, wenn nicht zutreffend.

 

Folgen des Widerrufs:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Anbieter insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss.

Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss Wertersatz nur geleistet werden, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.

Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.

Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.

Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Anbieters zurückzusenden. Der Kunde hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht wurde. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für den Anbieter mit deren Empfang.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Besondere Hinweise:

Bei der Erbringung von Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Ende der Widerrufsbelehrung


 

15. Änderungen der Präsenz- und Online-Formate

 

15.1 EXII behält sich das Recht vor, Zeit, Inhalt und Ort der Präsenz- und Online-Formate in zumutbarem Umfang zu ändern, um sie den Bedürfnissen der Kunden anzupassen.

 

15.2 EXII behält sich weiters das Recht vor, Referenten oder Trainer auszutauschen sowie Unterrichtsmaterialien/Medien auszutauschen und zu verändern.

 

15.3 Änderungen und Ergänzungen des Auftrages durch den Kunden müssen in Textform erfolgen.

 

15.4 Solange die Änderungen nicht in Textform niedergelegt sind, führt EXII die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche des Auftraggebers durch.

 

15.5 Nachträgliche Änderungen inhaltlicher oder struktureller Art (Autorenkorrekturen) werden gesondert berechnet und können die Terminvereinbarung beeinflussen.

 

15.6 Mehrarbeit, die zur Einhaltung des vereinbarten Termins erforderlich ist, wird dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

 

15.7 EXII ist verpflichtet, Änderungswünschen des Kunden nachzukommen, soweit dies im Rahmen ihrer betrieblichen Kapazitäten, insbesondere im Hinblick auf Zeit und Aufwand, zumutbar ist.

 

15.8 Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sind nach Maßgabe von Ziffer 11 Vergütung zu vergüten.


 

16. Stornierung von Online-Formaten

 

16.1 Im Falle einer Stornierung der Anmeldung zu Online-Formaten durch den Kunden gelten die folgenden Bedingungen:

Bis zu 10 Tage vor dem Online-Termin: kostenlos

Danach ist eine Stornierung oder Umbuchung nicht mehr möglich.

 

16.2 Die Umbuchung oder Stornierung muss in Textform oder per Telefonat erfolgen.

 

16.3 EXII behält sich das Recht vor, das Online-Format bis spätestens 10 Tage vor dem Termin wegen Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl oder aus wichtigen, von EXII nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des Referenten/Moderators, wenn dieser nicht ersetzt werden kann, höhere Gewalt) abzusagen.

 

16.4 Kann EXII das Online- oder Face-to-Face-Format aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht durchführen, ist der Kunde von der Zahlung des Entgelts befreit und ein allfälliges im Voraus bezahltes Entgelt wird rückerstattet.

16.5 Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens EXII vor.

 

17. Beendigung von Präsenzformaten

 

17.1 Die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Vertrag oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.

 

17.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.

 

17.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

 

17.4 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 

18. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Veröffentlichungen

 

18.1 EXII und der Kunde verpflichten sich wechselseitig, alle im Rahmen dieses Vertrages erlangten Informationen, insbesondere Unternehmensdaten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbegrenzt streng vertraulich zu behandeln und sowohl die jeweiligen Mitarbeiter als auch beteiligte Dritte in gleicher Weise zur absoluten Geheimhaltung zu verpflichten.

 

18.2 Soweit sich EXII zur Vertragserfüllung Dritter bedient, wird EXII diesen die gleiche Geheimhaltungspflicht auferlegen.

 

18.3 EXII darf den Namen und das Logo des Kunden als Referenz für das eigene Marketing verwenden und auch die Marke und den Firmennamen des Kunden nur zu diesem Zweck nutzen.

 

18.4 EXII ist jedoch berechtigt, die Tatsachen und Informationen ohne vorherige Zustimmung des Kunden für mündliche oder schriftliche Veröffentlichungen zu verwenden, wenn der Kunde nicht namentlich genannt wird und aus den Tatsachen und Informationen kein Rückschluss auf die Identität des Kunden gezogen werden kann.

 

18.5 Ausgenommen hiervon sind die Inhalte der Zusammenarbeit und die dabei entstehenden Arbeitsergebnisse.

 

19. Haftung

 

19.1 Wird EXII von einem Dritten aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, in Anspruch genommen, so hat der Kunde EXII ausdrücklich schad- und klaglos zu halten.

 

19.2 Dies gilt insbesondere für vom Kunden zu vertretende Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Urheberrecht.

 

19.3 Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

19.4 In diesem Fall ist die Haftung auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schaden begrenzt, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar war.

 

19.5 Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.

 

19.6 Vertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegen EXII verjähren 1 Jahr nach Entstehung des Anspruchs.

 

19.7 EXII unterliegt bei der Erfüllung dieses Vertrages und bei der Ausführung der von ihr übernommenen Tätigkeiten hinsichtlich der zeitlichen Einteilung und der Gestaltung des Tätigkeitsablaufes keinen Weisungen des Kunden, es sei denn, dies ergibt sich aus der Natur des Vertrages.

 

19.8 Soweit die Haftung von EXII ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

 

19.9 Während der Durchführung der einzelnen Präsenz- und Online-Formate werden alle Vorschläge, Beratungen, Auskünfte und Hinweise von EXII nach bestem Wissen und Gewissen erteilt.

 

19.10. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den EXII Präsenz- und Online-Formaten um Wissensvermittlung handelt. Eine Erfolgsgarantie wird nicht gegeben.

 

19.11. Es obliegt dem Kunden zu prüfen, ob diese Darstellungen seinen persönlichen Bedürfnissen entsprechen.

 

19.12. EXII haftet nicht für die Auswahl der angebotenen Präsenz- und Online-Formate.

 

19.13. Jeder Kunde und Teilnehmer der Online- und Präsenzformate trägt die volle Verantwortung für sich und sein eigenes Handeln innerhalb und außerhalb der Formate und haftet für alle durch sein Verhalten verursachten Schäden.

 

20. Ansprüche wegen Mängeln der Werkleistung

 

20.1 Ist der vereinbarte Vertragsgegenstand die Herstellung eines Werkes, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme.

 

20.2 Bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder bei der Übernahme einer Garantie gelten stattdessen die gesetzlichen Fristen.

 

20.3 Das Recht auf Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB) ist ausgeschlossen.

 

20.4 Schlägt die Nacherfüllung durch EXII fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

 

21. Eigentumsvorbehalt, Urheberrechte, Nutzungsrechte, Rechte an Arbeitsergebnissen und Kennzeichnung

 

21.1 Die Unterlagen der Präsenz- und Online-Formate sind urheberrechtlich geschützt.

 

21.2 Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder sonstige Bearbeitung, auch in elektronischer Form, der von EXII zur Verfügung gestellten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von EXII zulässig.

 

21.3 Erstellt EXII für den Kunden urheberrechtlich geschützte Werke (z.B. Analysen, Berichte, Studien, Schulungsunterlagen, Präsentationen, Programmierungen), so erhält der Kunde - vorbehaltlich der vollständigen Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden - stets nur ein einfaches Nutzungsrecht für eigene Zwecke ohne die Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung oder Zugänglichmachung, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck nicht eindeutig etwas anderes ergibt.

 

21.4 Nutzungsrechte an Werken, die bei Vertragsende noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen bei EXII.

 

21.5 Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand von gesetzlichen Sonderrechten, insbesondere des Urheberrechts, sein sollte.

 

21.6 EXII verwendet Bilder, Grafiken oder Schemata nur aus Gründen der Übersichtlichkeit - die verwendeten Quellen werden, soweit bekannt, angegeben und die Urheberrechte verbleiben bei den jeweiligen Autoren.

 

21.7 EXII ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und in allen von EXII entwickelten Werbemaßnahmen auf EXII und den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dadurch ein Anspruch auf Vergütung entsteht.

 

21.8 Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen der Ziffer 21.2 hat EXII Anspruch auf Schadensersatz in angemessener Höhe.

 

21.9 Die vorstehenden Vereinbarungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

 

22 Datenschutz & Datenspeicherung

 

22.1 EXII oder die beauftragten Dienstleister werden das Online-Format nur auf ausdrücklichen Wunsch aller Teilnehmer aufzeichnen.

 

22.2 Nach Beendigung des Online-Formats werden die auf den teilnehmenden Systemen gespeicherten Kommunikationsinhalte nur dann aufbewahrt, wenn die Teilnehmer dies zur späteren Nutzung wünschen.

 

22.3 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Vertragsinhalte und die im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungen von EXII unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden dürfen.

 

22.4 EXII nimmt den Datenschutz sehr ernst. Alle Informationen zum Datenschutz und dessen Umsetzung finden sich in der aktuellen Datenschutzerklärung unter: www.EXII.EU/datenschutzbestimmung.

 

22.5 Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstigen Daten an Dritte weiterzugeben.

 

23. Zurückbehaltungsrecht und Aufbewahrung von Unterlagen

 

23.1 EXII hat ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr überlassenen Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen.

 

23.2 EXII hat nach Erledigung ihrer Forderungen aus dem Vertrag alle Unterlagen zurückzugeben, die ihr der Besteller oder ein Dritter anlässlich der Ausführung des Auftrags übergeben hat.

 

23.3 Dies gilt nicht für den Schriftverkehr zwischen den Parteien sowie für einfache Kopien von Berichten, Organisationsplänen, Zeichnungen, Listen, Berechnungen usw., die im Rahmen des Auftrags angefertigt wurden, sofern der Kunde die Originale erhalten hat.

 

23.4 Die Verpflichtung von EXII zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, ansonsten drei Jahre, bei den gemäß Punkt 23.1 aufbewahrten Unterlagen sechs Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.


 

24. Schlussbestimmungen

 

24.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

 

24.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit oder bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

 

24.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein. Auf dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend verzichtet oder es aufgehoben werden.

 

24.4 Sollte eine der Bestimmungen des Vertrages aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so gilt an ihrer Stelle das, was rechtlich oder tatsächlich wirksam ist und der gewollten Bestimmung zulässigerweise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle von Vertragslücken.

24.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Die Vertragssprache ist deutsch. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist, soweit zulässig, Hamburg, Deutschland.

 

25. Streitbeilegung​​​​​​​

 

25.1 Der Gerichtsstand ist Hamburg, soweit die Vertragsparteien Kaufleute sind. Im Falle von Streitigkeiten aus Verträgen findet auch gegenüber Verbrauchern das Verfahren zur Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) nicht statt. Hinweis zur Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.


 

26. Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

 

26.1 Diese AGB gelten ab 01.11.2022 und bilden die Grundlage für alle Verträge und Tätigkeiten zwischen EXII und ihren Kunden.

 

Allgemeine Einkaufsbestimmungen

 

  1. Begriffsbestimmungen, Geltungsbereich, Auftragserteilung 

 

1.1 Die Begriffe „Auftrag“, „Auftragnehmer“ und „Auftraggeber“ sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, also unabhängig davon, ob es sich um einen Kauf-, Werk-, Dienst- oder sonstigen Vertrag handelt, „Auftragnehmer“ denjenigen Vertragspartner, der die Hauptleistung schuldet, „Auftraggeber“ die Exponential Innovation Institute GmbH bzw. deren Mitarbeiter als denjenigen Vertragspartner, der die beauftragte Hauptleistung erhält und im Gegenzug die Vergütung zu zahlen hat. 

 

1.2 Diese Bedingungen gelten unabhängig davon, ob der Auftraggeber den Vertrag im eigenen Namen für eigene Rechnung, im eigenen Namen für fremde Rechnung oder in fremdem Namen für fremde Rechnung abschließt. Der Auftrag ist auch dann über den Auftraggeber abzuwickeln, wenn dieser den Auftrag in fremdem Namen erteilt hat. In diesem Fall haftet der Auftraggeber weder für die Vertrags - erfüllung seines Kunden noch für dessen Bonität, die er nicht prüft. 

 

1.3 Nur schriftlich erteilte Aufträge oder Auftragsänderungen sind verbindlich. 

 

1.4 Diese Bedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers haben nur insoweit Gültigkeit, als der Auftraggeber ihnen schriftlich ausdrücklich zugestimmt hat. Die vorbehaltlose Annahme von Leistungen durch den Auftraggeber stellt auch bei dessen Kenntnis von den Bestimmungen des Auftragnehmers keine Zustimmung dar.

 

1.5 Der Begriff „IT-Serviceleistungen“ beinhaltet Leistungen des Auftragnehmers wie z. B., jedoch nicht ausschließlich, Datenbankentwicklung, HTML- und sonstige Programmierungen.
 

  1. Termine, Lieferfristen, Fixgeschäfte, Erfüllungsort 

 

2.1 Vereinbarte Termine und Lieferfristen sind verbindlich. Aufträge, die sich auf die Gestaltung, Herstellung oder den Einkauf von Werbemitteln, Waren und IT-Serviceleistungen sowie die Umsetzung von Veranstaltungskonzepten beziehen, sind Fixgeschäfte (§§ 281, 323 BGB, § 376 HGB). 

 

2.2 Von einer zu befürchtenden Lieferverzögerung hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich unter Angabe von Grund und vermutlicher Dauer in Kenntnis zu setzen. 

 

2.3 Die Lieferung ist vom Auftragnehmer auf seine Kosten und Gefahr an die angegebene Lieferanschrift, die den Erfüllungsort bezeichnet, zu senden. Bei IT-Serviceleistungen bestimmt der Auftraggeber die Art der Übergabe der jeweiligen Leistung. Diese erfolgt unentgeltlich in einem jeweils durch den Auftraggeber zu bestimmenden Format.

  1. Auftragsumfang und -durchführung 

 

3.1 Der im Auftragsschreiben festgelegte mengenmäßige Leistungs- und Lieferumfang ist verbindlich. Eventuelle Mehrmengen werden nicht vergütet, auch wenn sie produktionstechnisch bedingt sind. Entwürfe gehören zum Lieferumfang. 

 

3.2 Bei IT-Serviceleistungen erbringt der Auftragnehmer sämtliche vereinbarten Leistungen als Werkleistungen. 

 

3.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche von ihm erbrachten Leistungen in schriftlicher Form unentgeltlich zu dokumentieren und dem Auftraggeber die Dokumentation mit Übergabe des Leistungsergebnisses auszuhändigen. Zur Koordination der durch den Auftragnehmer zu erbringenden Entwicklungsleistung benennen die Parteien jeweils einen verantwortlichen Projektleiter. Die Projektleiter stimmen sich in regelmäßig anzuberaumenden Projektleitersitzungen über auftretende Fragen ab. Bei Meinungsverschiedenheiten ist den Weisungen des vom Auftraggeber bestellten Projektleiters zu entsprechen. Entscheidungen der Projektleiter sind schriftlich zu protokollieren und sind für beide Parteien verbindlich. 

 

3.4 Der Auftragnehmer ist weiter verpflichtet, bei der Erfüllung von Mitteilungs und Informationspflichten gegenüber dem Auftraggeber eine zeitnahe Kenntnisnahme sicherzustellen. Sofern der Auftragnehmer über die Abwesenheit seines Ansprechpartners informiert ist oder wird, sind entsprechende Benachrichtigungen zusätzlich an die jeweiligen Vertreter zu senden.

 

  1. Gewährleistung, Nacherfüllung 

 

4.1 Warenlieferungen und Werkleistungen sowie IT-Serviceleistungen müssen die gestellte Aufgabe lösen, den zur Verfügung gestellten Vorlagen und erteilten Weisungen, dem Umfang und Inhalt der Bestellung sowie dem neuesten Stand der Technik entsprechen, sie müssen das technische, werbliche und künstlerische Niveau der Arbeitsproben aufweisen, die der Auftragnehmer vor Auftragserteilung vorgelegt hat. 

 

4.2 Der Auftragnehmer sichert zu, dass die auftragsgemäße Nutzung des Ergebnisses der auftragsgemäß erstellten Leistungen bzw. die gelieferte Sache nicht gegen Rechte Dritter, insbesondere gegen Urheberrechte, Marken- und Persönlichkeitsrechte oder geltendes Wettbewerbsrecht verstößt. Der Auftragnehmer hält den Auftraggeber insofern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. 

 

4.3 Eine etwaige Nacherfüllung ist vom Auftragnehmer zeitlich so zu bemessen, dass der Auftraggeber bei einem Fehlschlagen der Nacherfüllung den Auftrag noch anderweitig vergeben und dem Auftragnehmer bekannte Anschlusstermine einhalten kann. 

 

4.4 Stellt der Auftraggeber von Werkleistungen während der Überprüfung Abweichungen von den vertraglich vereinbarten Spezifikationen fest, so teilt er diese dem Auftragnehmer mit. Der Auftragnehmer wird die mitgeteilten Abweichungen anschließend schnellstmöglich kostenlos beheben und die korrigierte Fassung des Leistungsergebnisses dem Auftraggeber erneut zur Abnahme vorlegen. Für die erneute Abnahme gelten die Vorschriften der Ziffern IV und V entsprechend. 

 

4.5 Entspricht das von dem Auftragnehmer abgelieferte Leistungsergebnis nach einem Nacherfüllungsversuch nicht den vertraglich vereinbarten Spezifikationen, so gilt die Nacherfüllung als fehlgeschlagen.

 

  1. Abnahme, Mängelrügen 

 

5.1 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb 15 Tagen nach Ablieferung abgelehnt wird. 

 

5.2 Mängelrügen sind jedenfalls rechtzeitig, wenn sie innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Entdecken des Mangels im Geschäftsgang des Auftraggebers erhoben und dem Auftragnehmer angezeigt werden. Zahlung bedeutet keinen Verzicht auf das Rügerecht. 

 

5.3 Ist die Überprüfung des Leistungsergebnisses erfolgreich, erklärt der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich die Abnahme. 

Die vollständige Zahlung einer von dem Auftragnehmer nach der Übergabe eines Leistungsergebnisses gestellten Rechnung durch den Auftraggeber gilt nicht als Abnahme des entsprechenden Leistungsergebnisses.
 

  1. Rechnung, Preis, Zahlung, Verpackung, Aufrechnung 

6.1 Die Rechnung ist sofort nach Abnahme bzw. Lieferung an den Auftraggeber zu Händen des Ansprechpartners des Auftraggebers zu senden. 

 

6.2 Der vereinbarte Preis darf nicht überschritten werden. Fordert der Auftraggeber nach Auftragserteilung – z. B. durch Änderungs- und Ergänzungswünsche – eine Leistung, die einen Mehraufwand des Auftragnehmers bedingt, hat dieser einen Anspruch auf besondere Vergütung nur dann, sofern er den Anspruch dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich angekündigt hat oder, für den Fall, dass der Mehraufwand für die in Auftrag gegebene Leistung 5 % des dafür vereinbarten Preises übersteigt, einen entsprechenden schriftlichen Kostenvoranschlag zur Freigabe vorgelegt hat. 

 

6.3 Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. 

 

6.4 Verpackungskosten sowie etwaiges Roll- und Lagergeld oder Zollgebühren werden dem Auftragnehmer nicht erstattet. 

 

6.5 Die vereinbarten Preise verstehen sich netto, d. h. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Lieferungen erfolgen frei Haus und die Transportversicherung hat der Auftragnehmer für den Auftraggeber kostenfrei zu decken. 

 

6.6 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Auftraggeber in gesetzlichem Umfang zu. Er ist insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange ihm noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Auftragnehmer zustehen. 

Der Auftragnehmer hat ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter, entscheidungsreifer oder unbestrittener Gegenforderungen

 

  1. Sonderbedingungen für Fotografen sowie die Hersteller von Video und Filmproduktionen 

 

7.1 Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarungen beschafft der Auftragnehmer Modelle und Requisiten auf eigene Rechnung und Gefahr. 

 

7.2 Kann nicht fotografiert/gefilmt werden, weil ein vom Auftragnehmer rechtzeitig gebuchtes Modell zum Aufnahmetermin nicht erscheint, werden zusätzlich entstehende Kosten für Modellhonorar, Requisiten und Nebenkosten vom Auftragnehmer getragen. 

 

7.3 Mit dem vereinbarten Honorar sind alle Leistungen des Auftragnehmers abgegolten, und zwar – bei Fehlen abweichender schriftlicher Vereinbarung – auch Modell-, Requisiten-, Material-, Labor-, Reise- und ähnliche Kosten. Sofern der Auftraggeber vereinbarungsgemäß Fremdkosten des Auftragnehmers zu erstatten hat, müssen diese, bevor sie entstehen, der Höhe nach aufgrund einer vollständigen Vorkalkulation des Auftragnehmers vom Auftraggeber gebilligt werden. 

 

7.4 Der Auftragnehmer verzichtet auf die Signatur der Aufnahmen und auf sein eventuelles Recht auf Namensnennung, darf aber vom Auftraggeber genannt werden. 

 

7.5 An fotografischem Aufnahmematerial (Negative, Diapositive, Filme, Zwischennegative, Abzüge, digitale Rohdaten, Dateien in offenen Formaten, z. B. PSD, usw.) erwirbt der Auftraggeber mit Zahlung des Honorars Eigentum. Das Aufnahmematerial ist dem Auftraggeber, soweit nicht vorher geschehen, mit der Rechnung auszuhändigen oder auf Wunsch des Auftraggebers ab Rechnungstellung für diesen unentgeltlich zu verwahren. 

 

7.6 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, von Dritten, die an der Produktion beteiligt sind, und anderen, denen Rechte an dem Ergebnis der Produktion zustehen, stets eine Erklärung über die Übertragung der Nutzungsrechte gemäß IV. 2 unterschreiben zu lassen und dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. 

Die Übergabe von Filmmaterial erfolgt im durch den Auftraggeber bestimmten Format.

8. Urheberrechtliche Nutzungsrechte einschließlich Leistungsschutzrechten 

 

8.1 Auftragnehmer und Auftraggeber verfolgen durch die vorstehende Rechtseinräumung den Zweck, dem Auftraggeber sowie dessen Kunden so umfassend wie irgend möglich die vollständigen Nutzungsrechte an den vertragsgegenständlichen Leistungsergebnissen zukommen zu lassen. Im Moment der Entstehung überträgt daher der Auftragnehmer sämtliche übertragbaren Rechte an seiner vertraglichen Leistung sachlich und zeitlich uneingeschränkt sowie weltweit zur ausschließlichen Verwendung exklusiv in allen Nutzungsarten auf den Auftraggeber. Dieser ist insbesondere berechtigt, die vertragliche Leistung des Auftragnehmers nach eigenem freiem Ermessen in allen Medien ganz oder teilweise, unverändert oder verändert, in digitaler oder analoger Form zu nutzen und Dritten zugänglich zu machen, sie zu veröffentlichen, sie zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustrahlen oder vorzuführen sowie seine Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Die Rechtsübertragung umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Ausstellungsrecht, das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Wiedergabe, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das Senderecht (einschließlich Satellitensendungen und Kabelweitersendungen), das Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger sowie das Recht der Vornahme von Bearbeitungen unter Wahrung der geistigen Eigenart des Werkes. 

 

8.2 Die vorstehende Rechtseinräumung umfasst ebenfalls das Recht des Auftraggebers, Dritten ohne Zustimmung des Auftragnehmers exklusive oder nichtexklusive Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen einzuräumen sowie Nutzungsrechte ohne Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte zu übertragen. 

 

8.3 Die Rechtseinräumung gemäß Ziffern IX. 1 und 2 umfasst ausdrücklich auch die Rechte zur Auswertung der vertragsgegenständlichen Leistungsergebnisse in heute noch unbekannten Nutzungsarten. 

 

8.4 Setzt der Auftragnehmer bei der Ausführung des Auftrags Mitarbeiter und/oder Subunternehmer ein, ist er verpflichtet, deren Nutzungsrechte schriftlich im in den Ziffern VIII. 1–3 beschriebenen Umfang zu erwerben und zumindest angemessen zu vergüten (inkl. etwaiger Ansprüche nach §§ 32, 32a UrhG) sowie auf den Auftraggeber zu übertragen. Auf Verlangen des Auftraggebers wird der Auftragnehmer die entsprechenden Rechtseinräumungen durch die Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber durch Vorlage der Originaldokumente nachweisen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass Dritte, die er bei der Ausführung und Umsetzung des Auftrags einsetzt, auf eventuelle Benennungsrechte (bspw. § 13 S. 2 UrhG) verzichten. 

 

8.5 Im Falle von IT-Serviceleistungen ist der Auftragnehmer nach Abschluss und Übergabe einer Serviceleistung verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers jederzeit sämtliche im Zusammenhang mit der Serviceleistung angefertigten Softwarecodes, (offenen) Dateien, Materialien, Dokumentationen oder sonstigen Unterlagen an den Auftraggeber herauszugeben. Dies gilt insbesondere für sämtliche im Zusammenhang mit einer Entwicklungsleistung erstellten Quell- und Objektcodes. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, die Herausgabe unter Berufung auf angebliche oder tatsächliche Ansprüche gegen den Auftraggeber aus anderen Beauftragungen zu verweigern. Die Implementierung von fremden Computerprogrammen (z. B. Open-Source-Software) durch den Auftragnehmer in von ihm erstellten Quell- und Objektcodes bedarf der vorherigen Rücksprache mit dem Auftraggeber. Im Falle einer solchen Implementierung hat der Auftragnehmer die etwaigen Fremdprogramme inkl. Version, Lizenz etc. zu dokumentieren und gemeinsam mit den sonstigen Unterlagen nach IX. dieser Bestimmungen an den Auftraggeber herauszugeben. 

 

8.6 Die angemessene Vergütung für die Übertragung der Nutzungsrechte sowie für die Erstellung einer detaillierten Dokumentation ist in dem vereinbarten Honorar enthalten. Die angemessene Vergütung für später bekannte Nutzungsarten erfolgt gesondert gemäß § 32c UrhG. 

 

8.7 Soweit nach dem Zeitpunkt der Rechtsübertragung neue Nutzungsarten bekannt werden, die durch die vorstehenden Rechtsübertragungen nicht erfasst sind, erhält der Auftraggeber die Option, die Rechte für die Nutzungsarten gegen eine angemessene Zusatzvergütung zu erwerben. Der Auftragnehmer ist erst berechtigt, diese Rechte anderen zur Verfügung zu stellen, nachdem der Auftraggeber den ihm angebotenen Erwerb der Rechte schriftlich abgelehnt hat.

 

9. Unterlagen des Auftraggebers 

 

9.1 Alle Entwürfe, Grafiken, Zeichnungen, Klischees, Vorlagen, Muster, (offenen) Dateien oder sonstigen Unterlagen, Roh- oder Hilfsmittel, die der Auftragnehmer erhält, bleiben im ausschließlichen Eigentum des Auftraggebers, dürfen nur zur Abwicklung des Auftrags verwendet werden, sind vom Auftragnehmer sorgfältig zu verwahren und auf erstes Verlangen, spätestens nach Auftragsbeendigung zurückzugeben. Der Auftragnehmer hat an diesen Unterlagen kein Zurückbehaltungsrecht.
 

10. Illustrationen, Entwürfe, Reproduktionsmaterial, Fotomaterial 

 

10.1 An Illustrationen erwirbt der Auftraggeber mit Zahlung des Honorars Eigentum. 

 

10.2 Der Auftragnehmer hat nicht abgelieferte Entwürfe und das zur Ausführung des Auftrags von ihm hergestellte oder von ihm beschaffte Reproduktionsmaterial (z. B. Druckunterlagen wie Klischees, Fotografien, Stanzformen, Lithografien, Filme, Werkzeuge und digitale Rohdaten und Dateien in offenen Formaten) bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Abnahme sorgsam aufzubewahren, diese auf Verlangen des Auftraggebers an diesen herauszugeben sowie nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist die Vernichtung dem Auftraggeber rechtzeitig vorher anzuzeigen.
 


11. Geheimhaltung und Sicherheit 

 

11.1 Alle dem Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich werdenden und nicht allgemein offenkundigen Informationen und Unterlagen sind – auch nach Beendigung des Auftrags – streng vertraulich zu behandeln, und zwar auch dann, wenn es nicht zur Ausführung des Auftrags kommt. Aus der Kenntnis der vertraulichen Informationen und Unterlagen wird der Auftragnehmer im Hinblick auf Schutzrechtsanmeldungen keine Rechte (insbesondere auf Vorbenutzung) herleiten. 

 

11.2 Der Auftragnehmer darf das konkrete Arbeitsergebnis der vertraglichen Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zu eigenen Werbezwecken ganz oder teilweise verwenden. 

 

11.3 Der Auftragnehmer hat diese Geheimhaltungspflicht seinen mit der Ausführung des Auftrags befassten Mitarbeitern, Unterlieferanten, Modellen usw. aufzuerlegen, soweit dies zur Gewährleistung der Geheimhaltung erforderlich ist. 

11.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Leitlinie zur Informationssicherheit des Auftraggebers, einsehbar unter (LINK). Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der Sicherheitsleitlinie mittels eines Audits zu überprüfen. Der Auftragnehmer wird überdies seine Unterauftragnehmer ebenfalls auf die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinie verpflichten und gleichzeitig dem Auftraggeber ein direktes Auditrecht auch bezüglich seiner Unterauftragnehmer einräumen.
 

12 Abtretungsverbot, Nachbeauftragung, Mindestlohn 

 

12.1 Die Rechte und Pflichten des Auftragnehmers aus dem Auftrag, insbesondere der Vergütungsanspruch, können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers abgetreten werden. 

 

12.2 Der Einsatz von Dritten als Nachauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Eine solche Zustimmung befreit den Auftragnehmer in keiner Weise von seinen Verpflichtungen aus dem jeweiligen Auftrag oder diesen Bedingungen. Der Auftragnehmer steht in jeder Hinsicht für die auftragsgemäße Erfüllung der Leistungen durch von ihm eingesetzte Dritte ein. Dies gilt insbesondere für mögliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Auftraggebers. 

 

12.3 Der Auftragnehmer ist im Rahmen des jeweiligen Auftrages gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, sämtliche Vorschriften des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) einzuhalten. Er hat dem Auftraggeber die Einhaltung auf Verlangen nachzuweisen. Im Falle einer Subbeauftragung von Dritten durch den Auftragnehmer, die in jedem Einzelfall vom Auftraggeber zuvor zu autorisieren ist, verpflichtet sich der Auftragnehmer, auch den Subunternehmer entsprechend Satz 1 und Satz 2 zu verpflichten. Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die in diesem Absatz normierten Pflichten ist der Auftragnehmer dem Auftraggeber zum Schadensersatz sowie zur Freistellung von allen gegenüber dem Auftraggeber diesbezüglich geltend gemachten Ansprüchen verpflichtet. Der Auftraggeber ist im Fall eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverstoßes ferner berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, ohne dass es einer Abmahnung bedarf. Weiter verpflichtet sich der Auftragnehmer, für jeden Fall der schuldhaften Verletzung dieser Pflichten eine Vertragsstrafe zu zahlen, deren Höhe in das billige Ermessen des Auftraggebers gestellt ist und die im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüfbar ist.
 

 

13. Haftungsausschluss 

 

13.1 Die Haftung des Auftraggebers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftragnehmer regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers.

 

14. Versicherungen 

14.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Dauer der Vertragsbeziehung eine branchenübliche Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung in angemessenem Umfang abzuschließen. Der Versicherungsschutz ist dem Auftraggeber spätestens vor Beginn des Auftrags durch Übersenden einer Bestätigung der Versicherung unaufgefordert nachzuweisen.
 

15. Schlussbestimmungen 

 

15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die Parteien werden im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln nach besten Kräften versuchen, die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die der unwirksamen Klausel ihrem Sinn nach am nächsten kommt. 

 

15.2 Sofern nicht individualvertraglich anders vereinbart, genügt eine Übermittlung per E-Mail zur Wahrung der Schriftlichkeit im Sinne dieser Bedingungen. 

 

15.3 Bei Abweichungen in Übersetzungen dieser Bedingungen ist die deutsche Fassung maßgeblich. Gleiches gilt für die Auslegung dieser Bedingungen. 

 

15.4 Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und einem Auftragnehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg. 

 

15.5 Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

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